Drucken

Persönliche Schutzausrüstung

 

 

 

WAS IST EINE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG?

 

Persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA, umfasst alle Ausrüstungen, die von Beschäftigten getragen oder genutzt werden, um sich vor Gefährdungen ihrer Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Dazu gehören auch Zusatzgeräte, die mit der persönlichen Schutzausrüstung verbunden sind und das gleiche Ziel verfolgen. Bei uns finden Sie eine breite Palette von PSA, die verschiedene Schutzfunktionen erfüllen:

  • Atemschutz: Schützt die Atemwege vor gefährlichen Stoffen und Partikeln. Ein Beispiel sind FFP2-Masken, die besonders in Umgebungen mit Staub oder Schadstoffen eingesetzt werden.
  • Schutzbrillen: Bieten Schutz für die Augen vor mechanischen, chemischen oder optischen Einflüssen.
  • Gehörschutz: Verhindert Gehörschäden durch Lärm. Dazu gehören Ohrstöpsel oder Kapselgehörschützer.
  • Schutzhandschuhe: Schützen die Hände vor mechanischen, chemischen und thermischen Risiken.
  • Kopfschutz: Helme und Schutzhauben, die vor Kopfverletzungen durch herabfallende Gegenstände oder Anstoßen schützen.
  • Absturzsicherung: Systeme wie Auffanggurte und Seile, die in der Höhe arbeitende Personen vor einem Absturz bewahren.
  • Schutzkleidung: Kleidung, die vor verschiedenen Gefahren schützt, z. B. Chemikalienschutzanzüge oder Flammenschutzkleidung.

 

WER IST VERANTWORTLICH FÜR DIE BEREITSTELLUNG DER PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNG?

Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass der Arbeitgeber die Verpflichtung hat, die erforderliche persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren. PSA sollte jedoch nur als letzte Maßnahme eingesetzt werden. Zuerst sollten technische und organisatorische Schutzmaßnahmen geprüft und implementiert werden: Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz müssen Gefahren immer zunächst an der Quelle beseitigt oder entschärft werden. Die gesetzlich vorgeschriebene „T-O-P“-Reihenfolge sieht wie folgt aus:

  • Technische Schutzmaßnahmen: Dazu gehören mechanische oder elektrische Vorrichtungen, wie Absaugungen oder Schutzvorrichtungen an Maschinen, die Gefahren an der Quelle eliminieren oder reduzieren.
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen: Maßnahmen wie Schulungen, Unterweisungen und organisatorische Regelungen, die helfen, Risiken zu vermeiden oder zu minimieren.
  • Persönliche Schutzmaßnahmen: Erst wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, kommt PSA zum Einsatz. Dies umfasst alle individuellen Schutzmaßnahmen, die von den Beschäftigten getragen werden.