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Betriebsschilder und Kennzeichen

 

Eine eindeutige und ausreichende Beschilderung erhöht die Sicherheit im Betrieb. Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen nach GHS aber auch eine Vielzahl an Warnschildern und Kennzeichnungen für Fluchtwege oder Gefahrenstellen sind obligatorisch.

 

 

 

GEFAHRSTOFFSYMBOLE NACH DER VERORDNUNG ZUM SCHUTZ VOR

GEFAHRSTOFFEN - GEFSTOFFV

 

 

WAS IST ERLAUBT, WAS NICHT?

 

Sorgen Sie mit Schildern und Kennzeichnungen für mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb. Schützen Sie vor Gefahren, indem Sie durch Verbots- und Gebotsschilder, Warnschilder und Gefahrstoffsymbole auf gefährliche Bereiche hinweisen. Unser Sortiment ist in 10 Kategorien aufgeteilt:

  • Betriebsaushänge

  • Brandschutzzeichen

  • Fachliteratur

  • Gebotszeichen

  • Gefahrstoffsymbole / GHS-Gefahrstoffsymbole

  • Prüfplaketten und Qualitätskennzeichen

  • Rettungszeichen

  • Verbotszeichen

  • Warnzeichen

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  • Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen wurde bisher von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. Dies ändert sich mit der neuen Verordnung "Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals" (GHS). Stoffe sind seit dem 1.12.2010 und Gemische ab dem 1.06.2015 verbindlich nach GHS einzustufen und zu kennzeichnen. Kernelemente sind ein weltweit einheitliches Kennzeichnungsverfahren sowie einheitliche Einstufungskriterien für Gefahrstoffe. Die bisherige Gefahr-Bezeichnung wird durch die Signalwörter "Achtung" oder "Gefahr" ersetzt.

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  • Gebotszeichen schreiben ein bestimmtes Verhalten vor, das vor Gefahren schützt. Die Mitarbeiter müssen die Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Kennzeichnung befolgen.

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  • Warnzeichen sind Sicherheitszeichen, die die Aufmerksamkeit auf Gegenstände und Sachverhalte lenken sollen, um vor möglichen Gefahren zu warnen.