WAS GEHÖRT ZUM WINTERDIENST?
Tendenziell gibt es für alle Unternehmen eine Fürsorgepflicht und Verkehrssicherheitspflicht (§ 3 & § 4 ArbSchG, § 2 DGUV V1). Im Winter gehört auch die Räum- & Streupflicht dazu. Dadurch sind Unternehmen verpflichtet, ihre Außenbereiche freizuhalten von Schnee und Eisglätte. Hierfür gibt es unter anderem festgelegte Zeitrahmen, in denen dieser Pflicht nachgekommen werden muss.
Besonders in den kälteren Monaten ist der Bedarf an Maßnahmen für die Arbeitssicherheit hoch.
WOMIT KANN ICH IM WINTER STREUEN?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihr Grundstücke bei Glätte zu streuen. Die umweltschonende Variante sind salzfreie, abstumpfende Streumittel, wie z. B. Sand, Splitt oder Granulat. Sie erkennen die salzfreie Umweltverträglichkeit an dem "Blauen Engel" auf der Verpackung. Das perfekte Beispiel: WinterSafe bekämpft Glätte sofort! Das salzfreie Streugut ist langanhaltend und gleichzeitig vollkommen ungefährlich für Pflanzen und Tiere. Auch Maschinen, Metalle und Fahrzeuge, die zu Korrosionsschäden durch Streusalz neigen, werden mit WinterSafe vermieden.
SO STREUEN SIE NOCH UMWELTFREUNDLICHER!
Nachdem Eis und Schnee geschmolzen sind, lässt sich das Streugut einfach wieder zusammenfegen. Das ist gut für die Umwelt und Sie können es für den nächsten Einsatz wiederverwenden! Praktische Helfer sind die Schaufeln und Schneeschieber sowie die Streugutwagen. Damit können Sie Ihr Streugut bequem über Ihr Gelände transportieren und es in passenden Streugutbehältern einlagern.
Adresse
DT Lagersysteme
Kambergweg 14
59846 Sundern
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